Glossar - Begriffe zum Strom- und Gasmarkt

Begriffe zu Energiepreisen:

Begriff Bedeutung
Strompreis, Gaspreis  Der Begriff ist unscharf. Typischerweise wird er in "ct/kWh" angegeben und beschreibt den >Strom- bzw. Gas-Durchschnittspreis. 
Strom- bzw. Gas-Durchschnittspreis Der Durchschnittspreis errechnet sich aus den Gesamtkosten für eine Energiemenge X (>Energie, >Netzentgelte, >Umlagen, Abgaben  und Steuern), geteilt durch die Energiemenge X, und wird demzufolge in "ct/kWh" angegeben. Der Begriff ist unscharf, solange nicht dazu gesagt wird, ob es sich um einen Nettopreis oder den Bruttopreis einschließlich der Umsatzsteuer handelt.
Grundpreis (Strom, Gas) Das Preiselement, das je Abnahmestelle berechnet wird, unabhängig von der abgenommenen Energiemenge. Der Grundpreis kann ein fester Betrag, nur abhängig vom Typ der Abnahmestelle, oder ein >Leistungspreis sein. Der Grundpreis (auch "GP") wird typischerweise als Nettopreis angegeben.
Leistungspreis (Strom, Gas) Der Leistungspreis bestimmt sich mit der Einheit "€/kW" und gibt an, welche Kosten für die Leistungsinanspruchnahme eines Anschlusses berechnet werden, bezogen auf die maximal gemessene Leistung im Abrechnungszeitraum oder (abhängig vom Vertrag) die vertraglich bereitgestellte Leistung des Anschlusses. Der Leistungspreis (auch "LP") wird typischerweise als Nettopreis angegeben.
Arbeitspreis (Strom, Gas) Das Preiselement, das abhängig von der bezogenen Energiemenge im Abrechnungszeitraum berechnet wird und die Elemente >Energie-Arbeitspreis, >Netzentgelt-Arbeitspreis, und abnahmemengenbezogene >Umlagen, Abgaben und Steuern enthält. Er wird in "ct/kWh" oder "€/MWh"angegeben, wobei beispielsweise 8,75 ct/kWh dem Wert 87,5 €/MWh entsprechen, also der Faktor 10 dazwischen ist. Der Arbeitspreis (auch "AP") wird üblicherweise als Nettopreis angegeben.
Energie-Arbeitspreis (Strom, Gas) Der Energie-Abnahmemengen-bezogene Anteil des >Arbeitspreises, ohne >Netzentgelte, >Umlagen, Abgaben und Steuern. Dieses ist das einzige Preiselement, das einer freien Preisbildung im Wettbewerb ausgesetzt ist. Dieses Preiselement wird vom Energieversorger angeboten und mit dem Kunden vertraglich vereinbart. Der Energie-Arbeitspreis wird üblicherweise als Nettopreis angegeben.
Netzentgelt (Strom, Gas)

Der Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises, der für die Inanspruchnahme des Strom- bzw. Gas-Netzes berechnet wird. Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur und werden von den Netzbetreibern festgesetzt. Diese veröffentlichen die Netzentgelte auf ihren Webseiten. Die Preise werden jährlich angepasst. Auf Grund u.a. der Maßnahmen zur Umstellung der Energieerzeugung auf emissionsärmere oder -freie Quellen ist in den letzten Jahren ein Ansteigen der Netzentgelte zu beobachten. Andererseits hat der Bund inzwischen einige Kosten in den Haushalt übernommen, so dass entsprechende Umlagen entfallen sind.

 

Die Netzentgelte bestehen i.d.R. aus folgenden Elementen: 

  • einem Grundpreis (€) oder
  • bei größeren Abnahmestellen einem Leistungspreis (€/kW)
  • einem Arbeitspreis (ct/kWh)
  • einem Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung (€)

Die Preiselemente werden als Netto- und Brutto-Entgelte veröffentlicht. 

Umlagen, Abgaben und Steuern (Strom)

Der Gesetzgeber hat folgende Zuschläge zu den Strompreisen bestimmt, die jährlich angepasst werden (Stand Nov. 2025, Quelle und Werte: www.netztransparenz.de): 

  • EEG-Umlage zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (entfällt seit 01.01.2023, da vom Bund übernommen)
  • KWK-G-Umlage zur Förderung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Aufschlag für besondere Netznutzung, finanziert die Netzentgelt-Entlastung definierter großer Energieabnehmer
  • Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG, finanziert Kosten aus der Förderung des Offshore-Ausbaus
  • Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, finanziert die Förderung der Lastabschaltung von Großkunden zur Netzstabilisierung, entfällt sei 01.01.2023
  • Konzessionsabgabe, festgelegt durch die Kommunen für die Konzession, im öffentlichen Raum Leitungen zu verlegen und zu betreiben
  • Stromsteuer
  • Umsatzsteuer
Umlagen, Abgaben und Steuern (Gas)

Der Gesetzgeber hat folgende Zuschläge zu den Gaspreisen bestimmt, die jährlich angepasst werden (Stand Nov. 2025, Quelle und Werte für das Marktgebiet THE: www.tradinghub.eu):

  • Konvertierungsumlage gleicht die Kosten für die technische und wirtschaftliche Umwandlung von Erdgas (L-Gas nach H-Gas) im deutschen Gasnetz unter den Netzbetreibern aus 
  • Konvertierungsentgelt (H/L), derzeit Null
  • RLM Bilanzierungsumlage zur Deckung der Kosten, die durch den Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zur Netzstabilität entstehen, für >RLM-Kunden
  • SLP Bilanzierungsumlage, dito, für >SLP-Kunden
  • VHP Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes (VHP)
  • Gasspeicherumlage zur Finanzierung der Kosten für das staatlich angeordnete Befüllen der Gasspeicher in Deutschland, entfällt ab 01.01.2026, da vom Bund übernommen
  • Biogasumlage, finanziert die Förderung des Anschlusses von Biogasanlagen an das Gasnetz
  • Marktraumumstellungsumlage für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas
  • BEHG-Kosten (CO2-Preis)
RLM

Abkürzung für Registrierende Lastgangmessung - erlaubt die Ermittlung des zeitlichen Verlaufs der Energieabnahme und Leistungs-Inanspruchnahme. Vorgesehen für Abnahmestellen mit einer jährlichen Abnahmemenge von mindestens 100.000 kWh (Strom) bzw. 1.500.000 kWh (Gas). 

SLP

Abkürzung für Standard-Lastprofil. Verwandt für Abnahmestellen, die kleiner sind als die Grenzen für die RLM. Hier wird mit empirisch ermittelten durchschnittlichen Lastprofilverläufen gearbeitet. Eine Lastgangmessung entfällt.